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   OVG Niedersachsen, 09.09.1993 - 16 M 2806/93   

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https://dejure.org/1993,18782
OVG Niedersachsen, 09.09.1993 - 16 M 2806/93 (https://dejure.org/1993,18782)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.09.1993 - 16 M 2806/93 (https://dejure.org/1993,18782)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. September 1993 - 16 M 2806/93 (https://dejure.org/1993,18782)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 47 Abs. 2 AuslG ; § 47 Abs. 3 S. 2 AuslG ; § 48 Abs. 1 Nr. 5 AuslG
    Ausweisung; Asylberechtigter; Gefahr für die öffentliche Sicherheit; Strafgerichtliche Verurteilung; Wiederholungsgefahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausweisung; Asylberechtigter; Gefahr für die öffentliche Sicherheit; Strafgerichtliche Verurteilung; Wiederholungsgefahr

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.01.1989 - 1 C 46.86

    Asylrecht - Ausweisungstatbestand - Gerichtliche Nachprüfung - Rechtmäßiger

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.09.1993 - 16 M 2806/93
    Die Ausweisung eines Asylberechtigten zur Abwehr der von ihm ausgehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erfordert außer dem schwerwiegenden Ausweisungsanlaß Anhaltspunkte dafür, daß in Zukunft neue Verfehlungen des strafgerichtlich verurteilten Ausländers ernsthaft drohen (im Anschluß an BVerwGE 81, 155 und VGH Kassel, Beschl v 7.7.1992, NVwZ 1993, 204).
  • VGH Hessen, 07.07.1992 - 12 TH 990/92

    Ausweisung eines anerkannten Asylberechtigten aus schwerwiegenden Gründen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.09.1993 - 16 M 2806/93
    Die Ausweisung eines Asylberechtigten zur Abwehr der von ihm ausgehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erfordert außer dem schwerwiegenden Ausweisungsanlaß Anhaltspunkte dafür, daß in Zukunft neue Verfehlungen des strafgerichtlich verurteilten Ausländers ernsthaft drohen (im Anschluß an BVerwGE 81, 155 und VGH Kassel, Beschl v 7.7.1992, NVwZ 1993, 204).
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